CORONA NEWS -
HYGIENEKONZEPT FÜR BERATUNGSTERMINE
Wir sind auch in Corona-Zeiten für Sie da.
Beratungen können nach wie vor persönlich in unserem Räumen stattfinden.
- maximale Teilnehmerzahl 2 + Berater
- Maskenpflicht
- Stift selbst mitbringen
1. Zum Termin werden Sie von uns persönlich am Hauseingang in Empfang genommen. Dabei tragen Sie und wir Mund-Nase-Schutz. Bei der Begrüßung verzichten wir auf das Händeschütteln. Die Hände mit einem
Desinfektionsspray desinfiziert.
2. Sie werden in unser Büro geleitet. Dort erhalten Sie in unserem großen Konferenz- und Beratungsraum einen festen Platz an dem langen Konferenztisch zugewiesen. Unser Beraterteam hat ebenfalls
feste Plätze am anderen Ende des Tisches. Dabei wird der Mindestabstand eingehalten.
3. An Ihrem Platz liegen für Sie Stift, Visitenkarte, Notizzettel und Getränk bereit.
4. In allen Büro- und Sanitärräumen sind Hände-Desinfektionsstellen eingerichtet, die Sie nutzen können.
5. Nach jedem Besuch werden die Plätze und Materialien desinfiziert.
LÜFTUNG: Alle Räume werden regelmäßig gelüftet. Der helle Beratungs- und Konferenzraum verfügt über hohe Decken und ein elektrisch zu öffnendes Oberlicht. Mobile Raumluftreiniger sorgen zusätzlich
für ein Optimum an sauberer Raumluft.
ONLINE BERATUNG: Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch Online an.
JETZT TERMIN VEREINBAREN:
Telefon: +49(0)30/ 303 299 30
Email: info@schlegel-unternehmensberatung.de
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Im Falle des Falles stehen wir an Ihrer Seite: als Krisennavigator, Interimsmanager, Notfallexperte
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Bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten zu Fördermitteln und Zuschüssen für kleine und mittelständische Unternehmen. Von der Förderung von Forschungs-
und Entwicklungsprojekten (F&E), der Messeförderung über Gründungszuschüsse bis hin zu Fördermitteln und Zuschüssen für Existenzgründungen, Existenzfestigung und allgemeine Betriebsberatung: Wir
sind Ihr Partner in Sachen Fördermittel und Zuschüsse.
Sie haben Fragen zum Thema Beratungsförderung? Erfahren Sie mehr über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
- kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung
- Arbeitslose müssen einen Restanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld 1 haben
- Die Dauer des Zuschusses beträgt max. 6 Monate.
- Die 2. Bewilligungsphase beträgt mnax. 9 Monate
Aktuelles Urteil:
Seit 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung, welche durch die Arbeitsagentur geprüft und vergeben wird. Damit besteht
kein Rechtsanspruch auf die Einstiegshilfe in die Selbständigkeit. Mit dem Urteil des Landessozialgericht Hessen im März 2016, darf die eigene Einkommens- und Vermögenslage jedoch kein Grund für eine
Ablehnung sein.
Als eines der wichtigsten staatlichen Fördermittel für den Einstieg in die Selbständigkeit, bietet der Gründungszuschuss interessierten Gründern eine Möglichkeit, die eigene Arbeitslosigkeit zu
beenden. Während 2012 der Rechtsanspruch auf den Zuschuss verloren ging und seitdem die Bewilligung nach Ermessen des Ansprechpartners bei der zuständigen Arbeitsagentur entschieden wird, löst
ein aktuelles Urteil eine neue Diskussion um die Vergabe des Gründungszuschuss aus.
Geklagt hatte ein Arbeitslosengeld I Empfänger, der bei der Arbeitsagentur den Gründungszuschuss beantragt hatte. Mit dem Ziel eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen und damit seine
Arbeitslosigkeit zu beenden wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die angegebene aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation ausreicht, um das Gründungsvorhaben selbst zu finanzieren.
Die Klage war erfolgreich.
Quelle: www.unternehmenswelt.de
Wenn Sie für Ihren Businessplan eine fachkundige Stellungnahme benötigen, beispielsweise für die Förderprogramme der Arbeitsagentur, wie Gründungszuschuss (ALG1) oder Einstiegsgeld (ALG2), sind
Sie bei uns richtig.
Wir prüfen für Sie die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung durch eine fachkundige Stellungnahme zu Gründerperson und Gründungsvorhaben.
Als Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme werden dabei von Ihnen das unterschriebene Original-Formular „Anforderung der Stellungnahme" und das unausgefüllte Original-Formular „Stellungnahme
der fachkundigen Stelle" benötigt.
weitere Informationen erhalten Sie hier