Nach der Gründung
Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Höhe des Zuschusses:
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig
zu finanzieren
- in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent oder maximal 4.500 Euro.
- in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.
Weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland finden Sie hier.
Förderung Unternehmensberatung
Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Voraussetzungen:
- seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen
- weniger als 250 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben
Höhe des Zuschusses:
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Höchstzuschuss beträgt
- in den alten Bundesländern beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro
- in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro
Für allgemeine Beratungen, spezielle Beratungen und besondere Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine, spezielle und besondere Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 9.000 Euro gefördert.
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