Gründung aus der Arbeitslosigkeit

ALG 1 = Gründungszuschuss

 

Voraussetzungen

  • ALG II - Bezug
  • Existenzgründung im Haupterwerb 

Arbeitslosengeld-I-Empfänger haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.

   

Höhe des Einstiegsgeldes
Das Einstiegsgeld wird in der Regel als Zuschuss zum ALG II gewährt. Grundsätzlich liegt die Höhe des Einstiegsgelds im persönlichen Ermessensbereich des zuständigen Sachbearbeitern. 

 

Antragstellung

  1. Antragsformular Einstiegsgeld beim Sachbearbeiter einholen.
  2. Unterlagen zusammenstellen - Auf dem Formular sind alle für die Beantragung einzureichende Unterlagen markiert. In der Regel sind dies: aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Stellungnahme der fachkundigen Stelle, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf mit Zeugnissen, Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt (Achtung: muss hauptberuflich sein). 
  3. Fachkundige Stellungnahme bei einer sog. "Fachkundigen Stelle" einholen (wie Unternehmensberatung, Steuerberater, IHK o.ä.). Hierfür erhalten Sie vom Sachbearbeiter ebenfalls ein Formular.
  4. Unterlagen beim Sachbearbeiter abgeben.

 

Als anerkannte Fachkundige Stelle übernehmen wir gerne die Beurteilung Ihres Geschäftskonzeptes.

Kontakt

Fachkundige Stellungnahme

ALG 2 (Hartz IV) = Einstiegsgeld

 

Voraussetzungen

  • ALG 1- Bezug
  • mindestens 150 Tage Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengelds I 
  • Existenzgründung im Haupterwerb 

Arbeitslosengeld-II-Empfänger sowie Arbeitslose, gegen die eine Sperrfrist verhängt wurde, haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.

  

Höhe des Gründungszuschusses

1. Antrag

6 Monate lang = ALG-Satz + pauschal 300 Euro

Die Pauschale soll zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung dienen.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

2. Antrag (neu zu stellen)

9 Monate lang = pauschal 300 Euro

Es besteht kein Rechtsanspruch.

  

Antragstellung

  1. Antragsformular Gründungszuschuss beim Sachbearbeiter einholen. Antragsformular Ausfüllen.
  2. Unterlagen zusammenstellen - Auf dem Formular sind alle für die Beantragung einzureichende Unterlagen markiert. In der Regel sind dies: aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung, Nachweis der Kenntnissse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf mit Zeugnissen, Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt (Achtung: muss hauptberuflich sein), Anlage: "Begründung der Förderung". 
  3. Fachkundige Stellungnahme bei einer sog. "Fachkundigen Stelle" einholen (wie Unternehmensberatung, Steuerberater, IHK o.ä.). Hierfür erhalten Sie vom Sachbearbeiter ebenfalls ein Formular.
  4. Unterlagen beim Sachbearbeiter abgeben. 

 

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